Location

Unser Festival-Gelände 2023: Am Borsigturm 130 in Berlin-Tegel – direkt hinter dem Borsigtor und in direkter Nähe zum Shopping-Center Hallen am Borsigturm.

Fotos: Kulturcoaching gUG, Katharina Heuer

Anfahrt

Mit dem ÖPNV

Mit der U-Bahn U6: Ziel U-Bahnhof Borsigwerke
Achtung: Schienenersatzverkehr zwischen U Kurt-Schuhmacher-Platz und U Alt-Tegel
Mit den Buslinien 133 und N6 (jeweils Haltestelle Borsigwerke)

Hinweis für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste: Aufzugsstörung U Kurt- Schumacher- Platz – Bitte benutzen Sie zwischen U Afrikanische Straße und U Kurt- Schumacher- Platz die Linie 221.

Hier geht es zum BVG Routenplaner.

Mit dem Pkw:

Von der Autobahn A111 erreicht ihr das Festivalgelände am einfachsten über die Ausfahrten Holzhauserstraße oder Waidmannsluster Damm.
Parkplätze findet ihr u. a. im Parkhaus an den Hallen am Borsigturm.

Hinweis: Das Jugend Festival Reinickendorf 2023 hat eine Ausnahmegenehmigung nach § 5, Abs. 3 JuSchG. Sie erlaubt die Anwesenheit von Kindern (bis 14 Jahre) bis 22 Uhr und von Jugendlichen (ab 15 Jahren) bis 24 Uhr.

Hinweis: Das Jugendschutzgesetz ist unsere Basis. Keine Abgabe von Alkohol an Jugendliche. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen in der Öffentlichkeit keinen Alkohol zu sich nehmen, ab dem 16. Geburtstag dürfen sie Bier, Wein oder Sekt trinken. Jugendliche ab 16 Jahre können sich am Welcome-Stand mit einem gültigen Ausweisdokument einmalig registrieren und erhalten ein farbiges Kontroll-Bändchen.

Festival-Hausordnung

Die Festival-Hausordnung zum Download (PDF, 185 KB)

ALLGEMEINES UND GRUNDSÄTZLICHES

Mit dem Jugend Festival Reinickendorf 2023 bringen mehr als ein Dutzend junge Erwachsene aus Berlin-Reinickendorf ihr eigenes Festival an den Start – nach ihren eigenen Wünschen und Vorstellungen und mit ihren Botschaften. Diese sechsmonatige Arbeit und großartiges ehrenamtliche Engagement des Festival-Teams wollen wir mit unserem respektvollen Verhalten auf dem Festival und Festival-Gelände wertschätzen. Auf dem Festival und auf dem gesamten Festival-Gelände hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird und das Gelände samt seinen Einrichtungen ist sorgsam und schonend zu nutzen.

Wir legen sehr großen Wert auf ein friedliches, freundliches, geselliges, gesittetes und vor allem respektvolles Miteinander. Wir tolerieren keine Gewalt, Rassismus, Sexismus und Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.

Das Festivalgelände befindet sich auf der Festivalwiese (Am Borsigturm 130, 13507 Berlin-Tegel) und der gesperrten Straße vor der Festivalwiese (Am Borsigturm 1 bis 100). Mit dem Betreten des Festivalgeländes akzeptieren die Besucher:innen die Festival-Hausordnung und deren Sicherheitshinweise. Die Einhaltung der Hausordnung ist für alle Personen verpflichtend, die sich am und auf dem Festivalgelände aufhalten. Diese Anordnungen können auch noch durch Sicherheits- und Aufsichtspersonal des Veranstalters konkretisiert oder adaptiert werden und sind ebenso ausnahmslos einzuhalten. Den Anweisungen des Veranstalters, des Veranstaltungspersonals, des Sicherheits- und Aufsichtspersonals sowie der Polizei und anderer Ordnungsbehörden ist stets und unverzüglich Folge zu leisten. Der Veranstalter übt sein Hausrecht am gesamten Gelände aus und wird davon bei Verstößen gegen die Hausordnung, die Vorschriften, die Sicherheitshinweise oder andere gesetzliche Grundlagen uneingeschränkt Gebrauch machen und hat einen Platzverweis zur Folge und wird dementsprechend geahndet.

Keine Abgabe von Alkohol an Jugendliche. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen in der Öffentlichkeit keinen Alkohol zu sich nehmen, ab dem 16. Geburtstag dürfen sie Bier, Wein oder Sekt trinken. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.

Wer unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen die Sicherheit gefährdet, oder gefährliche Gegenstände oder sonstige verbotenen Gegenstände (siehe unten) mit sich führt, dem kann der Zutritt verweigert oder der Verweis vom Gelände erteilt werden.

Bei Open Air-Veranstaltungen kann es auf Grund der Witterung zu unerwarteten Maßnahmen kommen wie z.B. Unterbrechung der Darbietungen, Bereichsevakuierung, Zelträumungen. Diese Maßnahmen werden durch Lautsprecherdurchsagen und den Sicherheits- und Aufsichtsdienst angekündigt. Den Anordnungen des Sicherheits- und Aufsichtsdienstes ist in diesem Fall unwidersprochen Folge zu leisten.

HAFTUNGSAUSCHLUSS

Für Schäden, Verletzungen und Diebstahl aller Art, die Besucher am Festivalgelände erleiden, wird seitens des Veranstalters nur gehaftet, wenn die Schäden durch den Veranstalter, dessen Vertreter oder Bevollmächtigten vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Der Veranstalter haftet nicht für Personen- und Sachschäden die von Dritten oder höherer Gewalt herbeigeführt werden. Nach Veranstaltungsende übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftungen die im Zusammenhang mit Besuchern, welche sich noch am Veranstaltungsgelände befinden bzw. diesen nach der Sperre wieder betreten. Die für Veranstaltungsbesucher freigegebenen Einrichtungen sind pfleglich und schonend zu benutzen. Alle übrigen Einrichtungen und Anlagen dürfen von Besuchern nicht betreten werden oder in Betrieb gesetzt werden. Veranstaltungsbesucher haben mit Ende der Öffnungszeit die Veranstaltung und das Gelände zu verlassen.

Der Besuch der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Mit dem Betreten/Befahren des Festivalgeländes erkennen die Besucher:innen die Festival-Ordnung sowie die einschlägig gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen vorbehaltlos an.

ABFALL UND ABFALLENTSORGUNG

Das Wegwerfen von Müll ist strengstens verboten. Jegliche Art von Müll ist in den dafür vorgesehen Tonnen und Containern zu deponieren und nicht auf den Boden zu werfen oder anderweitig zu hinterlassen. Dies gilt auf dem ganzen Festivalgelände.

KONTROLLEN

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besucher:innen, vor Betreten des Festivalgeländes, aber auch am Festivalgelände, nach gefährlichen oder verbotenen Gegenständen zu durchsuchen – d.h. die Durchsuchung von Personen, Gegenständen, Behältnissen, Taschen und dergleichen und Orten. Wird ein solcher Gegenstand gefunden, wird dieser ausnahmslos abgenommen.

Das Sicherheits- und Aufsichtspersonal sind sowohl beim Zutritt, als auch am und auf dem Festivalgelände berechtigt, auch durch Einsatz technischer Mittel, zur Klärung von Sachverhalten Durchsuchungen an Kleidung und mitgeführten Gegenständen durchzuführen und ggf. verbotene Gegenstände einzuziehen und sicherzustellen und die Identität zu überprüfen. Wer die Zustimmung zur Kontrolle nicht erteilt, dem kann der Zutritt verwehrt oder der Verweis vom Gelände erteilt werden.

Folgende Gegenstände sind verboten:

  • Musikanlagen jeglicher Art
  • Stangen, Schirme, Fackeln, Stöcke
  • Flugblätter, sofern dies nicht vom Veranstalter erlaubt wurde
  • Flugobjekte (Drohnen, Luftballone, Himmelslaternen etc.)
  • Laserpointer
  • Lose Kabel, Drähte
  • Sperrige Gegenstände
  • Trockeneis
  • Gegenstände mit diskriminierendem oder provokantem Text bzw. Ausdrücken
  • Jegliche Gegenstände, die vom Veranstalter als gefährlich erachtet werden können
  • Aggregate oder sonstige Stromerzeuger
  • Waffen oder gefährliche Gegenstände, die als Waffe oder Wurfgeschosse verwendet werden könnten
  • Glasbehälter, Flaschen, Dosen, Plastikflaschen und Plastikkanister und Hartverpackungen
  • Pyrotechnisches Material, wie Feuerwerkskörper, bengalisches Feuer und dergleichen
    Kettengürtel, Nietbänder und Nietgürtel (Spitznieten)

VERBOTEN IST

  • Das Werfen von Gegenständen jeglicher Art;
  • Das Mitnehmen von Speisen und Getränken;
  • Das Betreten der Bühnen und des Backstage-Bereichs sowie aller anderen öffentlich nicht zugänglichen Bereiche;
  • Stagediving und Crowdsurfen;
  • Das Drängeln innerhalb des Veranstaltungsgeländes, bei den Zu- und Abgängen zu den Bühnenbarrieren und zu den Ein- und Ausgängen;
  • Das Verstellen der Fluchtwege und Notausgänge; (Gekennzeichnete Fluchtwege und Türen dürfen nicht verstellt bzw. festgestellt oder in irgendeiner Weise in ihrer Funktion verändert werden. Alle Fluchtwege sind immer freizuhalten, Fluchttüren dürfen nur im Notfall geöffnet werden.)
  • Das Verrichten der Notdurft außerhalb der Toiletten;
  • Einrichtungen wie Duschanlagen, chemische Toiletten und weitere vom Veranstalter zur Verfügung gestellte Gegenstände zu beschädigen, zu verändern (umwerfen, anzünden und ähnliches);
  • Das Anzünden von Gegenständen (Ausnahme Rauchwaren);
  • Das Entfachen von Lagerfeuern und offenen Feuern;
  • Die Mitnahme und das Hantieren mit Feuerwerkskörpern jeglicher Art;
  • Die Mitnahme von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen;
  • Die Mitnahme von Drogen;
  • Das Beschädigen von Zaunelementen, sowie das Beklettern und das Umwerfen dieser Zaunelemente;
  • Am und auf dem Veranstaltungsgelände einer eigenen gewerblichen Tätigkeit ohne schriftliche Zustimmung des Veranstalters nachzugehen.

VERÖFFENTLICHUNG VON FOTO-, AUDIO-, VIDEO- UND FILMAUFNAHMEN

Die Besucher:in erteilt dem Veranstalter seine Zustimmung Foto-, Audio-, Video- und Filmaufnahmen, welche von ihm während seiner Anwesenheit am Festivalgelände gemacht wurden, entschädigungslos ohne zeitliche oder örtliche Einschränkung mittels jedes technischen Verfahrens auszuwerten und zu veröffentlichen. Jede Besucher:in stimmt der Verwendung von Bildmaterial, das im Zuge der Veranstaltung als Foto, Audio oder Film oder ähnlichen Medien aufgenommen wird zur Bewerbung künftiger Veranstaltungen zu. Bei Fernseh- (FS) und/oder Streaming-Übertragung sowie der Anfertigung von Fotos, Audio-, Video- und Filmaufnahmen seitens des Veranstalters oder vom Veranstalter beauftragter Personen erteilt die Besucher:in der übertragenden Anstalt sowie dem Veranstalter seine ausdrückliche Zustimmung, dass die von ihm während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen entschädigungslos ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung mittels jedes derzeitig oder zukünftigen technischen Verfahrens verwertet werden dürfen.

SONSTIGE HINWEISE

Das Festival findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Der Veranstalter behält sich bei witterungsbedingten Gefährdungsmöglichkeiten jedoch vor, die Veranstaltung jederzeit zu unterbrechen oder abzusagen; dasselbe gilt für solche Unterbrechungen und/ oder (Teil-)Absagen aufgrund behördlicher Anordnung. Kurzfristige Programm- oder Terminänderungen sind dem Veranstalter vorbehalten. Es kann zum Ausfall einer oder mehrerer Künstler:innen, einer Nichtnutzbarkeit von Teilen des Geländes oder ein temporärer Ausfall der Technik auf Grund von höherer Gewalt kommen. Aus Sicherheitsgründen (z.B. wetterbedingt oder wegen behördlicher Anordnung) kann es erforderlich sein, dass das Gelände teilweise, zur Gänze, vorübergehend oder vollständig geräumt und abgesperrt werden muss.

Auf dem gesamten Gelände gilt ein Start-, Flug- und Landeverbot für unbemannte Luftfahrtsysteme (Drohnen).

Werbemaßnahmen gleich welcher Art sowie das Anbringen von Dekorationen und sonstigen Gegenständen sind grundsätzlich untersagt. Das Verteilen von Flugzetteln, Werbematerial, Zeitschriften und ähnlichem ist ebenso untersagt wie das Feilbieten und der Verkauf von Waren aller Art oder die Durchführung von Sammlungen.

Die Marken der Veranstaltung und der dort im Rahmen von Kooperationen werbenden Partner sind geschützt. Die Verwendung dieser Zeichen für eigene Werbezwecke (z.B. durch Influencer, Blogger o.ä.) ist marken- und wettbewerbsrechtlich unzulässig und Verstöße könnten sogar mit strafrechtlichen Mitteln geahndet werden; jedenfalls bestehen auch mittels einstweiliger Verfügung durchsetzbare Ansprüche auf Unterlassung oder auch bereicherungsrechtliche Ansprüche. Der Veranstalter ist durchaus an weiteren Partnerschaften interessiert, und bietet dazu das Gespräch an – dies aber vor einer allfälligen Verletzung seiner Rechte bzw. der Rechte seiner Kooperationspartner. Vor Ort wird der Veranstalter seine Rechte gegen ungewollte Festivalmarkenverwendungen auch mit Hilfe des Hausrechts durchsetzen.

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