Möchten Sie uns unterstützen?

Wir suchen Festival-Förderer:innen, damit unser Festival zu einem einmaligen Erlebnis wird!

Werden Sie unser Festival-Förderer:in! Interesse? Folgende Möglichkeiten haben Sie:

  • Sie unterstützen unser Festival mit Sachleistungen. Wir brauchen Bühnen, Technik, Beleuchtung, Zelte, Zäune, Security, Catering …
  • Sie unterstützen unser Festival mit einer Spende.
  • Sie unterstützen unser Festival und werden Sponsor unseres Festivals. Sprechen Sie uns an! Wir kommen sehr gerne vorbei und stellen Ihnen unser Projekt vor!

Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen unter info@festivalreinickendorf.eu und 0170 / 935 72 71.

Als Festival-Förderer:in

  • Lernen Sie motivierte und engagierte Jugendliche für Ihre Ausbildung kennen.
  • Erreichen Sie eine breite Zielgruppe und vor allem viele junge Menschen aus allen Teilen Reinickendorfs und darüber hinaus. Wir rechnen mit mindestens 2.000 Festival-Besucher:innen pro Tag.
  • Leisten Sie einen Beitrag für eine partizipative Jugendkultur.
  • Befähigen Sie junge Menschen, für sich und für ihren Bezirk Verantwortung zu übernehmen und Vorbild für andere junge Menschen zu sein.
  • Zeigen Sie Ihr soziales Engagement und treten als Festival-Partner in der Öffentlichkeit auf.
  • Stärken Sie den Bezirk Reinickendorf, nach Corona wieder im öffentlichen Raum zusammenzukommen.

Als Festival-Förderer:in werden Sie auf dem Festival mindestens mit Ihrem Logo präsent sein.

Mit Ihrer Spende unterstützen Sie das partizipative Jugend-Projekt

Kulturcoaching gUG *
IBAN: DE71 1007 0124 0299 2956 00
BIC: DEUTDEDB101, Deutsche Bank Berlin
Verwendungszweck: Jugend-Festival Reinickendorf

Hinweis: Für Zuwendungen bis zu 300 Euro genügt bisher als steuerlicher Spendennachweis ein Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung der Bank. Damit ist eine Spendenbescheinigung nicht mehr erforderlich. Falls Sie eine Spendenbescheinigung erhalten wollen, geben Sie bitte bei Ihrer Überweisung Ihren Namen und Adresse im Verwendungsnachweis an.

* Die Kulturcoaching gUG (gemeinnützige Unternehmergesellschaft – haftungsbeschränkt) fördert nach ihrem Gesellschaftervertrag Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AO) und Erziehung, Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO). Die Einhaltung der gesellschaftsrechtlichen und satzungsmäßigen Voraussetzungen nach §§ 51, 59, 60, 61 AO wurde vom Finanzamt für Körperschaften I in Berlin, StNr. 27/613/05471 mit dem Bescheid vom 19.5.2020 nach § 60a AO gesondert festgestellt. Der bevorstehende Bescheid berechtigt die Gesellschaft Zuwendungsbescheinigungen für erhaltene Spenden zu erteilen.

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